
Welche Fahrzeuge finanziert GE Money Bank?
Egal, ob Leasing oder Kredit: wir bieten Ihnen Finanzierungslösungen für alle Auto- bzw. Motorradmarken. Für Neufahrzeuge empfehlen wir Ihnen dabei Leasing, für gebrauchte Autos und Motorräder sind Barkredit oder Finanzierung Plus die ideale Lösung.
Wie stelle ich einen Finanzierungs- bzw. Leasing-Antrag?
Sie können Ihren Antrag bei jedem Autohändler stellen oder direkt GE Money Bank unter der 0844 840 841 (für Leasing) bzw. 0800 814 800 (für Kredite) kontaktieren. Auf Wunsch geben wir Ihnen beim Neuwagenkauf einen Vorbescheid über den maximalen Leasingbetrag, in der Regel stellen Sie Ihren Antrag aber direkt beim Autokauf.
Welche Unterlagen sind für einen Antrag nötig?
Sie brauchen gültige Ausweis-Dokumente (ID oder Reisepass, ggf. Ihren Ausländerausweis) und einen Nachweis über Ihre Zahlungsfähigkeit (z.B. Lohnabrechnungen). Während des Beratungsgesprächs können noch weitere Nachweise verlangt werden, wie z.B. Belege über Ihre Wohnungssituation, Ihre Arbeitssituation und Ihre finanzielle Lage bzw. schon vorangegangene Kredite. Geschäftskunden werden gebeten, Ihre Finanzlage mittels entsprechender Unterlagen zu belegen.
Was passiert, wenn ich krank oder arbeitslos werde bzw. verunfalle?
Als Absicherung gegen unverschuldete Zahlungsunfähigkeit (z.B. bei Unfall, Krankheit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit) empfehlen wir den Abschluss einer freiwilligen Raten-Versicherung der GENWORTH FINANCIAL*. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Internetseite und unter der Gratisnummer 0844 840 841.
Welche Fahrzeug-Versicherung muss ich abschliessen?
Während der Dauer des Leasing-Vertrags muss Ihr Fahrzeug über eine Vollkasko-Versicherung verfügen. Sie können die Prämien für die Versicherung über Ihr Leasing finanzieren und geniessen so völlige Transparenz über Ihre monatlichen Zahlungen.
Was passiert nach Ablauf meines Leasing-Vertrags?
Während der Dauer des Leasing-Vertrags haben Sie nur die Nutzungsrechte am Fahrzeug gemäss den vereinbarten Leasing-Bedingungen. Das Eigentum verbleibt in jedem Fall beim Leasinggeber. Der Leasinggeber gibt in der Regel das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer zum vertraglich vereinbarten Rücknahmewert (entspricht Nennung im Leasingvertrag) an den Lieferanten (Garagist) zurück. Der Lieferant ist sodann frei, das Fahrzeug zu verkaufen und den Preis neu zu bestimmen. Wollen Sie Ihr Leasing-Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer käuflich erwerben, so müssen Sie mit dem Lieferanten in Kontakt treten.
Was passiert, wenn ich meine Raten nicht bezahlen kann?
Am besten, Sie nehmen direkt Kontakt mit uns auf und erläutern Ihre Situation Ihrem Kundenberater, der Ihnen zuverlässig und kompetent weiterhilft. Unter Umständen können veränderte Raten-Zahlungen oder eine andere Vertragsdauer vereinbart werden. Doch das Wichtigste: Kontaktieren Sie uns, so dass wir gemeinsam eine Lösung finden.
Wie erfahre ich, welche Belastungen auf mich zukommen?
Dank unserem Leasing-Rechner können Sie verschiedene Situationen durchspielen und so einen ersten Überblick gewinnen, welche Beträge und Leasing-Konditionen Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.