Häufig gestellte Fragen

Leasing

Welche Fahrzeuge finanziert GE Money Bank?

Ob für Leasing oder Kredit: Wir bieten Ihnen Finanzierungslösungen für alle Auto- bzw. Motorradmarken. Für Neufahrzeuge empfehlen wir dabei Leasing. Für gebrauchte Autos und Motorräder sind Barkredit oder Finanzierung Plus die ideale Lösung.

Wie stelle ich einen Finanzierungs- bzw. Leasingantrag?

Sie können Ihren Antrag bei jedem Autohändler stellen oder Sie kontaktieren direkt GE Money Bank unter Tel. 0844 840 841 (für Leasing) bzw. 0800 814 800 (für Kredite). Auf Wunsch geben wir Ihnen beim Neuwagenkauf einen Vorbescheid über den maximalen Leasingbetrag. In der Regel stellen Sie Ihren Antrag aber direkt beim Autokauf.

Welche Unterlagen sind für einen Antrag nötig?

Sie brauchen gültige Ausweis-Dokumente (ID oder Reisepass, ggf. Ihren Ausländerausweis) und einen Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit (z.B. Lohnabrechnungen). Während des Beratungsgesprächs können weitere Nachweise verlangt werden, z.B. Belege über Ihre Wohnungssituation, Ihre Arbeitssituation und über finanzielle Lage bzw. vorangegangene Kredite. Geschäftskunden werden gebeten, ihre Finanzlage mittels entsprechender Unterlagen zu belegen.

Was passiert, wenn ich krank oder arbeitslos werde bzw. verunfalle?

Zur Absicherung gegen unverschuldete Zahlungsunfähigkeit (z.B. bei Unfall, Krankheit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit) empfehlen wir den Abschluss einer freiwilligen Raten-Versicherung der LIGHTHOUSE GENERAL INSURANCE*. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Internetseite und unter der Gratisnummer 0844 840 841.

Welche Fahrzeug-Versicherung muss ich abschliessen?

Während der Dauer des Leasingvertrags muss Ihr Fahrzeug über eine Vollkasko-Versicherung verfügen. Sie können die Prämien für die Versicherung über Ihr Leasing finanzieren und geniessen so völlige Transparenz über Ihre monatlichen Zahlungen.

Was passiert nach Ablauf meines Leasing-Vertrags?

Während der Dauer des Leasingvertrags verfügen Sie über die Nutzungsrechte am Fahrzeug gemäss den vereinbarten Leasingbedingungen. Das Eigentum verbleibt in jedem Fall beim Leasinggeber. Nach Ablauf der Leasingdauer gibt der Leasinggeber in der Regel das Fahrzeug dem Lieferanten (Garagisten/Händler) zum vertraglich vereinbarten Rücknahmewert (entspricht Nennung im Leasingvertrag) zurück. Dem Lieferanten ist es sodann überlassen, das Fahrzeug zu verkaufen und somit den Preis neu zu bestimmen. Wollen Sie Ihr Leasingfahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer käuflich erwerben, müssen Sie den Lieferanten kontaktieren.

Was passiert, wenn ich meine Raten nicht bezahlen kann?

Am besten nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Erläutern Sie Ihre Situation Ihrem Kundenberater, der Ihnen zuverlässig und kompetent weiterhilft. Unter Umständen können veränderte Raten-Zahlungen oder eine andere Vertragsdauer vereinbart werden.

Wie erfahre ich, welche Belastungen auf mich zukommen?

Dank unserem Leasing-Rechner können Sie verschiedene Situationen durchspielen. So gewinnen Sie einen ersten Überblick, welche Beträge und Leasingkonditionen Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.