Häufig gestellte Fragen

CardProtect

Allgemeine Fragen

Warum brauche ich CardProtect? Was sind die Vorteile?

Sehr viele Geldbörsen und Handtaschen gehen in der Schweiz verloren oder werden gestohlen. Diebstahl und Verlust von persönlichen Gegenständen und Dokumenten sind auch im Ausland häufig. Diese Vorfälle verursachen nicht nur mühsame und belastende Aufwände für die Besitzer, sondern haben auch finanzielle Konsequenzen. In der Tat kann der Ersatz von Kredit- bzw. Bankkarten, einer ID, einem Führerschein und einem Reisepass mehr als CHF 200.− kosten.

Mit CardProtect sind die Wiederbeschaffungskosten Ihrer persönlichen Dokumente und das Sperren Ihrer Kreditkarten versichert.

Das Wichtigste jedoch:
Mit CardProtect ersparen Sie sich nach einem Verlust zahlreiche mühsame Anrufe bei Ihren Bankinstituten oder anderen Kartenherausgebern. Wir erledigen dies sofort für Sie!

Ich habe eine Hausratversicherung. Brauche ich CardProtect trotzdem?

Ja. Die Hausratversicherung erstattet in der Regel bei Einbruch oder Überfall die gestohlenen Objekte. Was ist jedoch mit dem häufigsten Fall − dem Verlust? Des Weiteren liegen die zu erstattenden Kosten sehr oft unter dem Selbstbehalt, der typischerweise um die CHF 200.− liegen dürfte.

Ausserdem hat CardProtect einen weiteren entscheidenden Vorteil: Ein Anruf von Ihnen und CardProtect kann Ihre verlorenen/gestohlenen Karten (auch SIM-Karten!) sperren lassen und im Notfall wichtige persönliche Daten wie ID-Nummer zur Verfügung stellen.

Kann ich im Notfall zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen? Ist die Nummer auch aus dem Ausland erreichbar?

Egal wann und wo der Diebstahl oder Verlust passiert, wir sind jederzeit erreichbar. Die Notfallhotline ist während 365 Tagen rund um die Uhr besetzt. Aus dem Ausland wählen Sie einfach die Notrufnummer, jedoch anstelle der Vorwahl 0 die 0041 bzw. +41.

Konkret: Wie genau funktioniert die Sperrung?

Über unsere Kontakte zu Banken und Kartenherausgebern werden Ihre Karten sofort nach Ihrem Anruf gesperrt. Sie erhalten anschliessend eine Bestätigung per E-Mail.

Ich habe Kosten bei der Wiederbeschaffung der Karten gehabt. Wie komme ich an mein Geld?

Ihre Bank berechnet Ihnen Gebühren und Kosten fürKartensperrung/Ersatzkarte und Sie erhalten eine Kostenbestätigung. Senden Sie uns diesen Kostennachweis und Ihre neuen Kartendaten zusammen mit Ihren Bankdaten, damit wir die Rückerstattung per Banküberweisung vornehmen können und die neuen Karten sofort geschützt sind.

In der Regel liegen zwischen Kartensperrung und Erstattung der Kosten zwei Wochen, je nachdem wie schnell Sie die Unterlagen zur Verfügung stellen können.

Was passiert, wenn ich meine Karte doch durch Anruf bei meiner Bank sperre?

In diesem Fall senden Sie uns bitte den Nachweis über die Sperrkosten und die Kosten des Kartenersatzes: Diese Kosten werden trotzdem erstattet.

Kann ich den Versicherungsschutz meiner Karte erweitern?

Nein, das Programm ist fest vorgegeben und sieht keine Erweiterung für den einzelnen Karteninhaber vor.

Fragen zu Safe Online

Welchen Versicherungsschutz bietet mir „Safe Online“?

Der Versicherungsschutz gilt sowohl im Fall einer Nicht-Lieferung als auch im Fall einer nicht konformen Lieferung des versicherten Guts.

Nicht-Lieferung bedeutet, dass die Lieferung des versicherten Guts nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem auf dem Kontoauszug des Versicherungsnehmers angegebenen Datum der erfolgten Abbuchung des Betrags für die Bestellung erfolgt.

Nicht konforme Lieferung bedeutet, dass das empfangene versicherte Gut nicht der auf dem Bestellschein angegebenen Artikelnummer des Herstellers bzw. Händlers entspricht oder defekt, zerbrochen oder unvollständig geliefert wird.

Für welche Güter gilt der Versicherungsschutz?

Unter den Versicherungsschutz von „Safe Online“ fällt jeder bewegliche Gegenstand, der für den privaten Gebrauch neu gekauft wurde − unter der Voraussetzung, dass der Gegenstand

  • 1. während der Dauer dieser Police über das Internet bei einem Händler mit Sitz in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, der Europäischen Union, Australien, Neuseeland oder den USA gekauft wurde;
  • 2. mit einer von GE Money Bank herausgegebenen Karte bezahlt wurde;
  • 3. nicht bei einer Online-Auktion erworben wurde;
  • 4. dem Versicherungsnehmer per Post oder durch einen privaten Transporteur in der Schweiz oder Liechtenstein zugestellt wurde;
  • 5. von einem Einzelwert von CHF 50.− (inkl. MWST) oder mehr ist.

Welchen Versicherungsschutz geniessen Garnituren/Sätze oder Paare?

Garnituren/Sätze oder Paare gelten als Teil einer Gesamtheit und sind auch als solches versichert.
Beispiel: Porzellangeschirr.

Gibt es einen Mindestbestellwert?

Die Versicherung greift nur bei Gütern, deren Einzelkaufpreis mindestens CHF 50.− (inkl. MWST) beträgt.

Ich habe in einem Internetshop fünf Hemden zu einem Preis von je CHF 35.− bestellt. Diese wurden jedoch nicht geliefert. Kann ich nun die Rückerstattung von CHF 175.− geltend machen?

Die Versicherung greift nur bei Gütern, deren Einzelkaufpreis mindestens CHF 50.− (inkl. MWST) beträgt, und nicht für den Gesamtbetrag der Bestellung. Da jedes Hemd nur CHF 35.− kostet, kommt der Versicherungsschutz in diesem Fall nicht zum Tragen.

Für welche Güter gilt der Versicherungsschutz nicht?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Güter mit einem Einzelkaufpreis von unter CHF 50.− (inkl. MWST) sowie:

  • lebende Tiere;
  • Pflanzen;
  • Bargeld, Anteilscheine, Anleihen, Aktien, andere Wertpapiere oder übertragbare Handelspapiere;
  • Schmuck oder Edelsteine, Kunstobjekte, Gold- oder Silberarbeit im Wert von mehr als CHF 150.-;
  • online angezeigte oder heruntergeladene digitale Daten (MP3- und andere Dateien, Fotos, Software usw.);
  • alle Dienstleistungen, die online eingekauft wurden;
  • alle online genutzten Dienstleistungen;
  • für berufliche oder industrielle Zwecke gedachte Güter;
  • für den Wiederverkauf bestimmte Güter;
  • absichtliches bzw. arglistiges Verschulden des Versicherungsnehmers;
  • durch den Versicherungsnehmer grob fahrlässig verursachte Schäden am versicherten Gut;
  • Nicht-Lieferung des versicherten Guts infolge Streiks der Postdienste oder Transporteure;
  • durch Krieg, Terrorismus oder Naturkatastrophe verursachte Schäden;
  • aus betrügerischem Gebrauch der Karte entstandene Schadensfälle.

Muss ich für den Kauf der Güter die Karte einsetzen?

Die Güter müssen während der Laufzeit der Police mit der Karte eingekauft werden und einen Einzelkaufpreis von mindestens CHF 50.− (inkl. MWST) aufweisen.

Gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn ich nur einen Teil des eingekauften Guts mit meiner Karte bezahlt habe?

Der Versicherungsschutz gilt nur dann, wenn der gesamte Einkauf mit der Karte bezahlt wurde. Wenn nur ein Teil des Kaufpreises mit der Karte bezahlt wurde, gilt der Versicherungsschutz nicht.

Ist im Rahmen dieser Versicherung eine Haftungsobergrenze vorgesehen?

Die für die Haftung vorgesehene Obergrenze beträgt CHF 2'000.− pro Schadensfall und CHF 7'500.− für alle Schadensfälle pro ununterbrochenen Zeitraum von zwölf Monaten.

Was muss ich tun, wenn ein versichertes, mit der Karte eingekauftes Gut nicht oder beschädigt geliefert wird?

Falls das versicherte Gut nie oder beschädigt geliefert wird, kontaktieren Sie bitte den Händler und bemühen Sie sich um eine gütliche Lösung mit ihm (z.B. Ersatz oder Rückerstattung).

Falls sich keine gütliche Lösung erzielen lässt, melden Sie den Schadensfall beim Versicherer an. Der Sachbearbeiter verhandelt daraufhin mit dem Händler und versucht, eine zufriedenstellende gütliche Lösung zu finden.

=> Falls innerhalb von 90 Tagen keine gütliche Lösung erzielt werden kann, erstattet der Versicherer dem Versicherungsnehmer den dem Kaufpreis des versicherten Guts entsprechenden Betrag zurück. Bitte senden Sie in diesem Fall das versicherte Gut dem Versicherer, wobei die Versandkosten zulasten des Versicherers gehen.

=> Akzeptiert der Händler die Rücksendung des versicherten Guts, um dann einen Ersatzartikel zu schicken oder dem Versicherungsnehmer den Betrag zurückzuerstatten, deckt die Versicherung die Versandkosten für die Rücksendung des Artikels an den Händler, sollten diese Kosten nicht vom Händler übernommen werden.

=> Akzeptiert der Händler die Rücksendung des versicherten Guts, schickt aber keinen Ersatzartikel oder erstattet dem Versicherten den Kaufpreis nicht zurück, deckt die Versicherung die Versandkosten für die Rücksendung sowie die Rückerstattung des Kaufpreises des versicherten Guts (ohne Versandkosten).

Welche Dokumente muss ich im Fall einer Schadensmeldung beibringen?

Bei einer Schadensmeldung müssen Sie dem Versicherer das ausgefüllte und unterzeichnete Schadensformular zustellen, ebenso wie:

  • den Ausdruck der Bestellbestätigung (E-Mail), eine etwaige Bestätigung für die Annahme der Bestellung seitens des Händlers oder den Ausdruck der Bestellseite;
  • die Kopie der Kartenabrechnung oder der Lastschrift des Versicherungsnehmers, aus der die aufgrund der Bestellung abgebuchte(n) Summe(n) hervorgeht/hervorgehen;
  • im Fall der durch einen privaten Transporteur erfolgten Lieferung: den dem Versicherungsnehmer ausgehändigte Lieferschein;
  • im Fall des vom Versicherungsnehmer erhaltenen Postversands: den Beleg der Lieferung, in deren Besitz der Versicherungsnehmer ist;
  • im Fall des Rückversands des versicherten Guts an den Händler: den Beleg über den Betrag der Versandkosten.

Ich habe Chartis den Schaden gemeldet. Über welche Telefonnummer erhalte ich zusätzliche Informationen zu meinem Dossier? Muss ich eine Referenznummer angeben?

Sobald Ihre Schadensmeldung bei Chartis registriert wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Dieser können Sie die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Sachbearbeiters sowie die Bearbeitungsnummer für Ihre Schadensmeldung entnehmen.

Ich habe einen Schaden angemeldet. Kann ich den Versicherer anrufen, um nachzufragen, ob mein Versicherungsschutz für diesen Schaden gilt?

Nein, auf telefonische Anfragen werden keine Deckungszusagen erteilt.

Füllen Sie stattdessen das Schadensformular vollständig aus und senden Sie es unverzüglich an die darin angegebene Adresse zurück.

In der Schadensmeldung an den Versicherer muss der Schaden/Verlust hinreichend dokumentiert sein.

Schadensmeldungen werden von einem Sachbearbeiter unter Berücksichtigung aller beigebrachten Dokumente und gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung geprüft.

Das Schadensformular kann hier heruntergeladen werden.

IM STREITFALL SIND DIE ALLGEMEINEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN MASSGEBLICH.